Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen für gewerbliche Kunden

  1. Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden und der Vogel Verpackungen GmbH & Co KG.
  2. Unternehmer i. S. d. Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
  3. Kunde beziehungsweise Käufer i. S. d. Geschäftsbedingungen sind ausschließlich Unternehmer.
  4. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Sie gelten auch dann, wenn der Käufer eigene Einkaufs- und Zahlungsbedingungen hat, so dass jedem formularmäßigen Hinweis auf Geschäftsbedingungen des Kunden widersprochen wird.
  5. Mit der Bekanntgabe dieser AGB treten unsere bisherigen Geschäftsbedingungen außer Kraft; dies gilt insbesondere für AGB, die noch auf älteren Medien aufgedruckt sind.
  6. Sollten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch nur teilweise unwirksam sein, bleiben die übrigen Vertragsbestimmungen unberührt. Mündliche Nebenabreden, die diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen widersprechen oder von diesen abweichen, sind nur gültig, wenn sie durch den Verkäufer schriftlich bestätigt wurden.
  7. Der Kunde wird ausdrücklich bei jeder Anfrage auf Übermittlung eines Angebotes, oder bei Eingehung eines Kaufvertrages auf die hiesigen AGB hingewiesen. Dies erfolgt durch Hinweis auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die einem Angebot, oder Vertrag, Auftragsbestätigung beigefügt sind, durch Aushang, oder durch Hinweis auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf unserer Internetseite https://www.vogel-verpackungen.de .
  8. Erfolgt der Vertragsschluss „online“, ermöglichen wir es zur Erfüllung der Voraussetzungen der wirksamen Einbeziehung von AGB gemäß § 305 BGB, dass der Käufer durch einen Klick auf einen Button, einen deutlichenHinweis auf unsere AGB erhält.
  9. Eine Lieferung erfolgt unter der Voraussetzung der vollen Zahlungsfähigkeit des Käufers. Ist diese Voraussetzung nicht gegeben, was schon zu gelten hat, wenn eine ungünstige Auskunft über den Käufer eingeht, so kann der Verkäufer sofortige Zahlung verlangen. Kommt der Käufer der Aufforderung zur Vorkasse nicht nach, so kann der Verkäufer unter Ausschluss jeglicher Ersatzansprüche vom Vertrag zurücktreten.
  10. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt, dass wir selbst richtig und rechtzeitig durch unsere Zulieferer beliefert werden. Der Käufer wird über eine eventuelle Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Danach soll zwischen den Parteien zunächst versucht werden das Vertragsverhältnis durch eine Alternativleistung des Verkäufers fortzuführen. Ist durch den Verkäufer aufgrund einer nicht rechtzeitigen Lieferung des Zulieferers nur eine Teillieferung möglich, ändern die Parteien den Vertrag auf Lieferung dieser Teilmenge. Erst wenn weder einer Alternativ- noch eine Teillieferung durch den Verkäufer möglich ist, wird eine erbrachte Gegenleistung im Falle der Nichtverfügbarkeit unverzüglich zurückerstattet.
  11. Alle Preise verstehen sich, wenn nichts anderes angegeben ist, netto Kasse, ohne Abzug ab Lager Pulheim. Diese enthalten keine Entsorgungskosten. Für alle Artikel, welche nach Gewicht verkauft werden, gelten die Bruttogewichte als Abrechnungsbasis. Angebot sowie Preis und Lieferzeit sind freibleibend. Bestellungen sind für uns nur verbindlich, sofern wir diese durch eine Auftragsbestätigung bestätigen oder diese durch umgehende Versendung der Ware nachkommen.
  12. Von uns genannte Liefertermine verstehen sich als annähernd, sofern diese nicht explizit als verbindlich deklariert sind. Die genannten Liefertermine gelten als erfüllt, wenn die Ware bis zum Ablauf der genannten Lieferfrist verladen wurde. Ist der Verkäufer mit der Lieferung im Verzug, hat der Käufer eine angemessene Nachfrist zu bewilligen.
  13. Der Käufer ist nicht berechtigt, Schadensersatz wegen verspäteter Erfüllung oder – bei ergebnislosem Ablauf der Nachfrist – wegen Nichterfüllung zu verlangen. Der Verkäufer wird von der Verpflichtung zur Leistung sowie zur Einhaltung der Lieferfristen durch alle unvorhergesehenen Umstände befreit, welche er nicht zu vertreten hat. Der Verkäufer ist jedoch berechtigt, dem Käufer zu erklären, dass er die Lieferung ganz oder teilweise ausführen will. Ihm steht das Recht zu, die Lieferfrist angemessen zu verlängern.
  14. Waren, welche nicht innerhalb der Lieferfrist durch den Käufer abgenommen werden, kann der Käufer nicht mehr beanspruchen. Der Verkäufer wird, ohne eine Nachfrist setzten zu müssen, von einer Lieferung befreit. Er ist zudem berechtigt, die Ware ohne Setzen einer Nachfrist und ohne vorherige Mahnung oder Androhung, für Rechnung des Käufers freihändig oder öffentlich nach seiner, des Verkäufers Wahl, zu verkaufen und den Mindererlös vom Käufer zu verlangen.
  15. Der Verkäufer hat ferner das Recht, bei voller oder teilweiser Nichtabnahme der bestellten Ware vom Käufer die Differenz zwischen Verkaufs- und Marktpreis am Tage des Ablaufs der vereinbarten Lieferfrist als Schadensersatz zu verlangen. Wenn der Käufer sich mit einer Verbindlichkeit im Verzug befindet, ruht die Lieferverpflichtung des Verkäufers.
  16. Erhält der Kunde eine mangelhafte Montageanleitung, sind wir lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht.
  17. Die von uns erteilten Rechnungen sind ohne Abzüge sofort fällig. Sie sind spätestens zu dem vereinbarten Zahlungsziel auszugleichen. Soll eine Zahlung per Schecks erfolgen, erfordert dies zuvor unsere schriftliche Bestätigung.
  18. Unsere Rechnungen sind, wenn nichts anderes angegeben wurde, binnen 30 Tagen (netto) zu zahlen. Mängelrügen geben keine Berechtigung zur Zurückhaltung der Zahlung. Ist der Rechnungsbetrag durch Umstände, die der Kunde zu vertreten hat am nächsten Werktag nach dem vereinbarten Zahlungszieldatum nicht ausgeglichen, kommt der Kunde hierdurch – ohne dass es einer Mahnung bedarf – in Zahlungsverzug. Vom Verzugseintritt an betragen die Verzugszinsen 8 % über dem jeweils aktuellen Basiszinses.
  19. Der Käufer kann gegen die Ansprüche des Verkäufers nur dann aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn seine Gegenforderung unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt. Zahlungen eines Kunden mit einer erkennbaren Tilgungsbestimmung werden auf die benannte Forderung angerechnet. Fehlt eine eindeutige Tilgungsbestimmung des Kunden, werden Zahlungen nach der zeitlichen Abfolge der Warenlieferung auf Forderungen angerechnet.
  20. Eine Aufrechnung des Kunden akzeptieren wir nur mit unbestrittenen oder rechtkräftig festgestellten Gegenforderungen. Ansonsten ist die Aufrechnung ausgeschlossen.
  21. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur wegen anderer Ansprüche als solcher auf Nacherfüllung befugt, sofern seine Gegenansprüche von uns nicht bestritten, oder diese rechtskräftig festgestellt worden sind. Das Zurückbehaltungsrecht wegen eines Anspruchs auf Nacherfüllung ist auf den Wert der Nacherfüllung begrenzt.
  22. Die von uns gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung unserer Forderungen unser Eigentum. Die unter Vorbehalt gelieferte Ware, hat der Käufer mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für uns zu verwahren. Nach Aufforderung ist der Käufer  im Einzelfall verpflichtet, die Ware auf seine Kosten zu versichern.
  23. Wird die Ware durch den Käufer mit Sachen im Eigentum Dritter oder mit Sachen im Eigentum des Kunden vermischt, vermengt, verbunden oder verarbeitet, erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache. Das Miteigentum besteht im Verhältnis des Wertes der von uns gelieferten Ware zum Wert der fremden Sachen im Zeitpunkt der Be-oder Verarbeitung.
  24. Überdies ist der Käufer nicht berechtigt, die unter Vorbehalt der vollständigen Zahlung stehende Ware zu verpfänden oder Dritten zur Sicherheit zu übereignen. Erfolgt der Weiterverkauf der Vorbehaltsware auf Kredit, ist der Käufer verpflichtet, mit seinem Vertragspartner einen verlängerten Eigentumsvorbehalt zu vereinbaren.
  25. Bis zur vollständigen Zahlung der von uns gelieferten Ware tritt der Käufer seine Forderungen und Rechte aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware bereits jetzt bis zur Höhe der rückständigen Forderungen nebst Kosten und Zinsen an uns ab. Diese Abtretung nehmen wir hiermit an.
  26. Zur Durchsetzung der eigenen Rechte gegen Dritte ist der Käufer nach Aufforderung durch uns verpflichtet, uns Informationen über seinen Kunden zu geben und alle notwendigen Auskünfte, insbesondere über die eigenen Forderungen gegenüber dem Abnehmer und den Standort der Ware, schriftlich mitzuteilen.
  27. Kommt es zu Pfändungen Dritter in die von uns gelieferte Vorbehaltsware, hat der Käufer unter Hinweis auf unsere Sicherungsrechte der Pfändung des Dritten zu widersprechen und uns unverzüglich zu informieren, damit wir in die Lage versetzt werden, eine Drittwiderspruchsklage erheben zu können.
  28. Der Verkäufer ist berechtigt, die ihm aus der Geschäftsbeziehung mit dem Käufer zustehenden Forderungen, insbesondere die Kaufpreisforderung gegenüber dem Käufer an Dritte abzutreten, § 354 HGB. Der Käufer akzeptiert in diesem Fall schon bei Vertragsschluss mit dem Verkäufer, dass er auf Anweisung, die Kaufpreisforderung an den Abtretungsempfänger zu zahlen hat.
  29. Wir leisten grundsätzlich Gewähr nach den gesetzlichen Regelungen. Hier verweisen wir, insbesondere auch zu unseren Garantiebedingungen, die Bestandteil dieser AGB sind.
  30. Entsprechend § 377 HGB ist der Käufer verpflichtet, die Ware unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) in Bezug auf erkennbare Mängel, Stückzahlrichtigkeit, Gewicht und Größe zu überprüfen und bei möglichen Rügen, diese unverzüglich schriftlich uns gegenüber zu erklären. Sollte der Kunde nicht binnen 2 Werktagen ab Erhalt der Ware diese gerügt haben, gilt dies als Bestätigung, dass er eine Überprüfung durchgeführt hat und keine erkennbaren Mängel bestehen. Liegen verborgene Mängel vor, die erst später erkennbar waren, hat der Käufer, innerhalb von 8 Tagen nach Erkennbarkeit des Mangels, diesen uns schriftlich anzuzeigen. Dem Käufer steht im Fall mangelhafter Leistung nur ein Nacherfüllungsanspruch zu. Dieser besteht entweder in der Beseitigung des Mangels innerhalb einer angemessenen Frist oder die mangelfreie Nachlieferung der Ware nach unserer Wahl.
  31. Eine Mängelrüge kann nur berücksichtigt werden, soweit sich die Ware noch im Originalzustand befindet. Bei Ersatzlieferung muss die fehlerhafte Stückzahl zurückgegeben werden. Für Geräte und Maschinen gilt eine Garantie ab Auslieferung. Auf Verpackungsmaterialien gewähren wir 6 Monate Garantie, ausgenommen davon sind Reklamationen, welche auf Grund falscher Lagerung oder Handhabung entstehen. Für Verpackungsmaschinen gelten unsere „Garantiebedingungen Maschinen“. Der Verkäufer haftet nicht für mittelbare oder indirekte Schäden oder Folgeschäden, die außerhalb seines Liefergegenstandes an Personen oder Sachen entstanden sind oder durch entgangenen Gewinn entstehen, sofern sie nicht durch vorsätzliche Vertragsverletzungen verursacht wurden.
  32. Der Verkäufer haftet gegenüber Unternehmern nicht bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten.
  33. Die technisch nicht vermeidbaren Abweichungen in den Abmessungen bzw. in Stärke der Folie (bis +/- 5%) sind handelsüblich und stellen keinen Grund für eine Beanstandung dar. Eine Haftung für die Eignung der Folie für bestimmte Verwendungszwecke ist ausgeschlossen. Mehr- oder Minderlieferungen von bis 10% behält sich der Verkäufer vor.
  34. Bei bedruckter Ware bemüht sich der Verkäufer die Farbtöne so genau wie möglich zu treffen. Infolge der Materialeigenschaften dieses Kunststofferzeugnisses sind technische Farb- und Passer-Schwankungen unvermeidlich und können nur beanstandet werden, wenn wesentliche Abweichungen auftreten. Ein Ausschuss von ca. 4% bei bedruckter Ware ist handelsüblich und berechtigt nicht zur Mängelrüge. Entwürfe und Reinzeichnungen, Klischees und evtl. notwendige Werkzeuge werden vom Verkäufer hergestellt und zu Selbstkostenpreisen berechnet. Stellt der Käufer Druckvorlagen zur Verfügung, so hat er Dritten gegenüber, das Urheberrecht zu vertreten. Die vom Verkäufer vorgelegten Entwürfe, Reinzeichnungen, etc. bleiben dessen geistiges Eigentum.
  35. Die weitergehenden gesetzlichen Rechte wie Rücktritt oder Minderung, Schadens- oder Aufwendungsersatz stehen dem Käufer nur dann zu, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder unzumutbar geworden ist.
  36. Eine Nacherfüllung gilt erst als fehlgeschlagen, wenn erfolglos drei Nacherfüllungsversuche vorgenommen worden sind. Eine Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Mängel oder Schäden, die nach Gefahrübergang beim Käufer durch eine natürliche Abnutzung oder zu starke Beanspruchung sowie durch Beeinflussung der Ware durch Feuchtigkeit, Erwärmung sonstige Witterungseinflüsse oder durch unsachgemäße Handhabung entstehen. Der Beweis, dass der Sachmangel bei Gefahrübergang bestanden hat, obliegt von Anfang an dem Kunden. Es findet zu keinem Zeitpunkt keine Beweislastumkehr statt.
  37. Die gesetzlichen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) werden eingehalten. Soweit es für den Abschluss oder der Abwicklung eines Geschäftes erforderlich ist, werden die Daten des Käufers von der I.S. GmbH & Co KG. im Rahmen einer Auftragsdatenverarbeitung i.S.v. § 11 BDSG gespeichert und verarbeitet.
  38. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
  39. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
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